Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Zenith Partners
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten ausschließlich für alle Leistungen und Verträge von Zenith Partners, vertreten durch Mahmud Awad (nachfolgend „Berater"), gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (B2B-Geschäftsbeziehungen). Diese AGB gelten nicht für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.
(2) Der Berater erbringt Leistungen in folgenden Bereichen:
- Executive Interim Management (Interim Chief Revenue Officer, Chief Sales Officer, Chief Commercial Officer, Interim CEO und ähnliche Positionen)
- Commercial Transformation und Sales Excellence
- Digital Transformation & Technology Strategy
- Strategische Planung und Go-to-Market Strategie
- Markteintritt und internationale Expansion
- Organisatorische Skalierung und Management Advisory
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Beraters.
(4) Im Falle von Abweichungen zwischen diesen AGB und einem Angebot, einer Auftragsbestätigung, einem Statement of Work oder einer Individualvereinbarung haben die speziellen Absprachen Vorrang.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Verträge mit dem Berater kommen zustande durch:
- schriftliches Angebot und schriftliche Annahme durch den Auftraggeber,
- unterzeichnete Auftragsbestätigung oder Statement of Work,
- schriftliche Bestätigung durch den Berater.
(2) Der Leistungsumfang wird in der jeweiligen Auftragsbestätigung, im Angebot oder im Statement of Work detailliert beschrieben. Mündliche Absprachen oder Zusagen sind nur bindend, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
(3) Der Berater erbringt Beratungs- und Advisory-Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Die Beratung erfolgt auf Grundlage verfügbarer Informationen und Daten, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
§ 3 Beratungs- und Interim-Management-Leistungen
(1) Der Berater erbringt Interim-Management und Beratungsleistungen, die sich durch hohen zeitlichen Einsatz, operative Verantwortung und kontinuierliche Zusammenarbeit auszeichnen können.
(2) Bei Executive Interim Management Mandaten werden folgende Punkte im jeweiligen Statement of Work oder der Individualvereinbarung festgehalten und vereinbart:
- Position und Verantwortungsbereich
- Entscheidungsbefugnisse und Berichtswege
- Mandatsdauer und Kündigungsregelungen
- Arbeitszeiten und Ortspräsenz (Vor-Ort, Hybrid, Remote)
- Vergütung und Zahlungsmodalitäten
- Eskalations- und Konfliktlösungsmechanismen
(3) Der Berater arbeitet eng mit dem Auftraggeber zusammen, kann sich aber zur Unterstützung qualifizierter Partner oder Subunternehmer bedienen, sofern dies im Statement of Work oder der Individualvereinbarung vorgesehen oder vom Auftraggeber genehmigt ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Berater alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugriffe und Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner mit ausreichenden Befugnissen, um operative Entscheidungen zu treffen oder einzuleiten.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass interne Stakeholder, Teams und Ressourcen für die Zusammenarbeit mit dem Berater verfügbar sind und ihre Mitwirkung erbringen.
(4) Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Berater, Leistungsfristen entsprechend anzupassen oder Kosten für zusätzliche Einsätze in Rechnung zu stellen.
§ 5 Vergütung und Nebenkosten
(1) Die Vergütung wird im Angebot oder Statement of Work festgelegt und kann folgende Formen annehmen:
- Tages- oder Stundenhonorar
- Pauschal- oder Projekthonorar
- Interim-Management-Monatshonorar
- Retainer-Gebühren oder Hybrid-Modelle
(2) Reisekosten, Unterkunft, Mahlzeiten und sonstige angemessene Nebenkosten werden vom Auftraggeber erstattet, sofern nicht anders vereinbart. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%), soweit der Berater nicht unter die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) fällt. Der Auftraggeber erhält eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
§ 6 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Berater stellt Rechnungen gemäß dem vereinbarten Rhythmus aus (z.B. monatlich, wöchentlich, bei Projektabschluss).
(2) Zahlungsziel: 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum, netto ohne Abzug, sofern im Angebot, Statement of Work oder in einer Individualvereinbarung nichts Abweichendes vereinbart wurde. Das konkrete Zahlungsziel wird im Angebot oder Statement of Work festgelegt.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Zusätzlich kann der Berater die gesetzliche Verzugspauschale von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie einen nachweislich darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend machen.
(4) Der Auftraggeber kann Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
§ 7 Termine und Leistungsfristen
(1) Leistungsfristen werden im Angebot oder Statement of Work festgelegt. Sofern keine Fristen vereinbart, gelten angemessene Fristen nach kaufmännischen Standards.
(2) Im Falle von Verzögerungen infolge von Verzögerungen des Auftraggebers, fehlender Mitwirkung oder höherer Gewalt kann der Berater Fristen angemessen verlängern.
(3) Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug und erfolgt die Zahlung trotz Mahnung und einer Nachfrist von 7 Kalendertagen nicht, ist der Berater berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Forderungen auszusetzen. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten des Beraters.
§ 8 Änderungen des Leistungsumfangs / Change Requests
(1) Änderungen am ursprünglichen Leistungsumfang (Scope) müssen schriftlich angefordert und vom Berater schriftlich bestätigt werden.
(2) Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert vergütet gemäß einem Zusatzangebot oder zu den vereinbarten Stundensätzen.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand durch vom Auftraggeber angeforderte Änderungen führen zu entsprechenden Anpassungen der Zeitfristen und Kosten.
§ 9 Einsatz von Partnern und Unterauftragnehmern
(1) Der Berater behält sich vor, zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeiter, Partner oder Unterauftragnehmer einzusetzen, sofern diese dem Standard und der Qualität genügen und vertrauliche Informationen angemessen geschützt sind.
(2) Der Berater bleibt für alle Leistungen dieser Partner verantwortlich gegenüber dem Auftraggeber.
(3) Der Auftraggeber wird im Voraus informiert, wenn externe Partner wesentlich beteiligt sind.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und proprietären Daten zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke des Vertrags zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind oder werden (ohne Verschulden des Beraters),
- der Berater bereits vor Vertragsschluss kannte,
- ohne Bindung Dritter erhalten wurden,
- vom Auftraggeber schriftlich zur Offenlegung freigegeben sind.
(3) Der Berater kann vertrauliche Informationen offenlegen, soweit dies gesetzlich erforderlich oder behördlich angeordnet ist. Der Berater informiert den Auftraggeber vorab, soweit rechtlich zulässig.
§ 11 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Der Berater behält alle Urheberrechte, Patente, Markenrechte und sonstigen Rechte an Dokumentationen, Konzepten, Tools, Methoden, Frameworks, Strategiepapieren und ähnlichem, die der Berater entwickelt oder bereitstellt, sofern nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart.
(2) Der Auftraggeber erhält ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares Nutzungsrecht für die zur Verfügung gestellten Unterlagen ausschließlich für interne Geschäftszwecke. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Unterlagen des Beraters nicht zu verändern, zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen ohne vorherige schriftliche Genehmigung.
§ 12 Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und weitere einschlägige Datenschutzgesetze einzuhalten.
(2) Soweit der Berater personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistungen und nach den Vorgaben des Auftraggebers.
(3) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Zustimmung und Einwilligung von Mitarbeitern und Dritten zur Verarbeitung ihrer Daten durch den Berater.
§ 13 Haftung
(1) Der Berater haftet ohne Begrenzung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Berater ausschließlich bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Gesamthaftung aus einfacher Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die für das betroffene Mandat in den zwölf Monaten vor Eintritt des Schadens gezahlte oder geschuldete Nettovergütung begrenzt. Besteht das Mandat seit weniger als zwölf Monaten, ist die bis zum Schadensereignis gezahlte oder geschuldete Nettovergütung maßgeblich.
(3) Der Ausschluss des Beraters von der Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangene Gewinne, Geschäftsverluste oder Reputationsschäden gilt soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich der vorstehenden Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung.
(4) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Backups, Datensicherung und Cybersecurity seiner Systeme und Daten.
§ 14 Keine Garantie bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse
(1) Der Berater gibt keine Garantie und macht keine Zusage für:
- eine bestimmte Steigerung von Umsatz oder Gewinn,
- erfolgreiche Akquisitionen, Finanzierungen oder Exits,
- Erfolg beim Markteintritt oder bei regionalen Expansionen,
- Erfolg von Transformationsmaßnahmen oder organisatorischem Wandel,
- Vermeidung von Geschäftsrisiken oder Marktveränderungen.
(2) Beratungs- und Interim-Management-Leistungen sind Services, keine Erfolgsbeteiligungen. Das wirtschaftliche Ergebnis hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich Marktbedingungen, Wettbewerb, interner Umsetzung und externer Faktoren außerhalb der Kontrolle des Beraters.
(3) Abweichungen hiervon sind nur gültig bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit definierten Meilensteinen und Erfolgskriterien.
§ 15 Laufzeit und Kündigung
(1) Beratungsprojekte: Die Laufzeit wird im Angebot oder Statement of Work festgelegt. Nach Projektabschluss endet die Vereinbarung automatisch.
(2) Interim-Management und Retainer: Die Laufzeit und Kündigungsmodalitäten werden im Statement of Work oder der Individualvereinbarung definiert, insbesondere:
- Kündigungsfrist durch Auftraggeber: 4 Wochen zum Monatsende
- Kündigungsfrist durch Berater: 4 Wochen zum Monatsende
- Kündigungsfrist bei Zahlungsverzug: 7 Kalendertage Nachfrist nach Mahnung
Während der Kündigungsfrist bleibt die vereinbarte Vergütung für die vereinbarte bzw. reservierte Leistungskapazität geschuldet, soweit der Berater diese Kapazität nicht anderweitig zumutbar einsetzen kann.
Bei Zahlungsverzug: Ist eine fällige Zahlung nach Mahnung und einer Nachfrist von 7 Kalendertagen weiterhin nicht vollständig beglichen, kann der Berater die Leistung aussetzen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen außerordentlich kündigen.
(3) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund: Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Soweit der wichtige Grund in einer heilbaren Pflichtverletzung besteht, soll der Kündigung grundsätzlich eine schriftliche Abmahnung und eine angemessene Nachfrist von 7 Kalendertagen vorausgehen, sofern eine solche Nachfrist nach den Umständen zumutbar und gesetzlich erforderlich ist. Gesetzliche Rechte, insbesondere im Insolvenzfall, bleiben unberührt.
(4) Bei Beendigung des Mandats ist der Auftraggeber zur sofortigen Zahlung aller bis dahin fälligen Honorare und Nebenkosten verpflichtet.
§ 16 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, Netzausfälle), die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen.
(2) Im Falle von Höherer Gewalt kann der Berater Leistungsfristen angemessen verlängern oder den Vertrag unter Rückgabe gezahlter Gebühren (soweit nicht bereits erbracht) beenden.
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Diese AGB und alle Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand: Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Beraters. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Vor Klageerhebung erklären sich beide Parteien bereit, Streitigkeiten durch gütliche Einigung beizulegen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige Regelung ersetzt, die der wirtschaftlichen Intention am nächsten kommt.
(2) Gesamtes Verständigungsdokument: Diese AGB zusammen mit dem Angebot, dem Statement of Work und der Auftragsbestätigung stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Frühere Zusagen oder Absprachen verlieren ihre Gültigkeit.
(3) Änderungen und Ergänzungen: Änderungen, Ergänzungen oder Modifikationen dieser AGB müssen schriftlich erfolgen, um gültig zu sein.
(4) Priorität bei Konflikten: Im Falle von Abweichungen zwischen diesen AGB und einem Angebot, Statement of Work oder einer Individualvereinbarung haben die speziellen Absprachen Vorrang.